Mitarbeitende dieser Ausbildungsstufe werden hauptsächlich zum Ausrüsten, Instruieren und Beaufsichtigen von Kunden, zur täglichen Routineinspektion der Anlage sowie zur Sichtkontrolle der Ausrüstung vor und nach deren Verwendung eingesetzt.
Kurstitel
Betreuer- / Instruktorenkurs für Seilparkmitarbeitende (Level 1)
Ziele
Die Ausbildung für Seilparkmitarbeitende Level 1 hat folgende Ziele:
- Die Absolventen begehen einen Seilpark sicher und kompetent.
- Die Absolventen können Kunden ausrüsten und instruieren.
- Die Absolventen können Sichtkontrollen an den Installationen durchführen.
- Die Absolventen haben ein solides Grundwissen über die verwendeten Materialien.
- Die Absolventen kennen die Verantwortungsstruktur eines Seilparks und beherrschen die eingesetzten Kommunikationsmittel.
Zulassungsbedingungen
Die Ausbildung zum Seilparkmitarbeitenden Level 1 hat die folgenden Zulassungsbedingungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Schwindelfreiheit und angstloses Arbeiten in der Höhe
- Absolvierte Ausbildung in Erster Hilfe von min. 8 h, nicht älter als 3 Jahre.
(z.B. Nothelferkurs)
Inhalte
Die Inhalte dieses Ausbildungskurses richten sich nach dem Syllabus für Ausbildungskurse der European Ropes Course Association (ERCA). Inhalte sind:
Ausrüstung:
Anlegen und Kontrolle des korrekten Sitzes von Kunden- und Personalausrüstung, Überprüfung der Funktionstüchtigkeit, Kenntnis der wichtigsten Prinzipien im Umgang mit der Schutzausrüstung, Durchführung einer visuellen Kontrolle.
Kundenbetreuung und Betriebsablauf:
Ablauf der Instruktion, Verhalten auf den Parcours, Geltungsbereich, Vorgehen bei Verstössen, Verantwortungsstruktur und Aufgabenbereiche im Park.
Technik:
Selbstevakuierung, Abseilen und Verankerung
Unterhalt / Inspektion:
Sichtkontrolle der Parcours und entsprechende Dokumentation
Kursdauer
Der Ausbildungskurs dauert 2½ Tage, ergänzt wird dieser Teil der Ausbildung durch eine parkspezifische Ausbildung im eigenen Seilpark von ½ Tag Dauer.
Gültigkeitsdauer der Ausbildung
Dieser Ausbildungskurs ist während 3 Jahren ab Prüfungsdatum gültig. Im Zeitraum von 3 bis 6 Jahren ab Prüfungsdatum müssen die Seilpark-Mitarbeitenden einen Widerholungskurs besuchen, damit ihre Ausbildung erneut Gültigkeit erlangt. Läuft die Frist von 6 Jahren ab, ohne dass ein Wiederholungskurs besucht wurde, so verfällt die Ausbildung und die Seilpark-Mitarbeitenden müssen erneut die gesamte Ausbildung absolvieren.