Mitarbeitende dieser Ausbildungsstufe sind die hauptverantwortlichen Mitarbeiter im Seilpark. Neben den Einsatzbereichen der Level 1 und Level 2 Mitarbeitenden werden sie auch für die Betreuung von Gruppen, für die Personalführung und -ausbildung sowie zur Dokumentation der Betriebsabläufe eingesetzt.
Kurstitel
Tagesverantwortlichenkurs für Seilparkmitarbeitende (Level 3)
Ziele
Ziele der Ausbildungen Level 1 und Level 2
Die Absolventen verfügen über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit Gruppen.
Die Absolventen sind fähig, die Mitarbeiter der Levels 1 und 2 zu führen und auszubilden.
Die Absolventen kennen die Vorgaben für die Dokumentierung von Betriebsabläufen, Zwischenfällen und technischen Kontrollen.
Die Absolventen haben fundierte Kenntnis über bestehende Normen und Standards.
Die Absolventen haben Grundkenntnisse des Krisenmanagements.
Zulassungsbedingungen
Die Ausbildung zum Seilparkmitarbeitenden Level 3 hat die folgenden Zulassungsbedingungen:
Mindestalter 20 Jahre.
Absolvierte Ausbildung in Erster Hilfe von min. 16 h, nicht älter als 3 Jahre.
Arbeitserfahrung als Seilparkmitarbeitende des Levels 2 von mindestens einer Saison.
Inhalte
Die Inhalte dieses Ausbildungskurses richten sich nach dem Ausbildungskatalog für Ausbildungskurse des Verbandes Schweizer Seilparks. Inhalte sind:
Kundenbetreuung und Betriebsablauf:
Information, Organisation, Verrechnung, Reklamationen, Ethik, Kenntnis Seilparks, Umgang mit Kindern
Mitarbeiter:
Personalführung, -ausbildung und -beurteilung, Briefing und Debriefing
Betriebsdokumentation:
Dokumentation von Material- und Parcourskontrollen, Zwischenfallrapport, Notfallplanung, Beweismittel, Fallbeispiele, Aktualisierung von Gefahrenanalysen.
Normen und Standards:
EN 15567 Teil 1 und Teil 2, ERCA-Standards
Kursdauer
Der Ausbildungskurs dauert 2 Tage. Ergänzt wird dieser Teil der Ausbildung durch eine parkspezifische Ausbildung im eigenen Seilpark von ½ Tag Dauer.
Gültigkeitsdauer der Ausbildung
Dieser Ausbildungskurs ist während 18 Monaten ab Prüfungsdatum gültig. Im Zeitraum von 18 Monaten bis 3 Jahren ab Prüfungsdatum müssen die Seilpark-Mitarbeitenden einen Widerholungskurs besuchen, damit ihre Ausbildung erneut Gültigkeit erlangt. Läuft die Frist von 3 Jahren ab, ohne dass ein Wiederholungskurs besucht wurde, so verfällt die Ausbildung und die Seilpark-Mitarbeitenden müssen erneut die gesamte Ausbildung absolvieren.