Tagesverantwortung
Mitarbeitende dieser Ausbildungsstufe sind die hauptverantwortlichen Mitarbeiter im Seilpark. Neben den Einsatzbereichen der Level 1 und Level 2 Mitarbeitenden werden sie auch für die Betreuung von Gruppen, für die Personalführung und -ausbildung sowie zur Dokumentation der Betriebsabläufe eingesetzt.

Kurstitel
Tagesverantwortlichenkurs für Seilparkmitarbeitende (Level 3)

Ziele
  • Ziele der Ausbildungen Level 1 und Level 2
  • Die Absolventen verfügen über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit Gruppen.
  • Die Absolventen sind fähig, die Mitarbeiter der Levels 1 und 2 zu führen und auszubilden.
  • Die Absolventen kennen die Vorgaben für die Dokumentierung von Betriebsabläufen, Zwischenfällen und technischen Kontrollen.
  • Die Absolventen haben fundierte Kenntnis über bestehende Normen und Standards.
  • Die Absolventen haben Grundkenntnisse des Krisenmanagements.
  • Zulassungsbedingungen
    Die Ausbildung zum Seilparkmitarbeitenden Level 3 hat die folgenden Zulassungsbedingungen:
  • Mindestalter 20 Jahre.
  • Absolvierte Ausbildung in Erster Hilfe von min. 16 h, nicht älter als 3 Jahre.
  • Arbeitserfahrung als Seilparkmitarbeitende des Levels 2 von mindestens einer Saison.
  • Inhalte
    Die Inhalte dieses Ausbildungskurses richten sich nach dem Ausbildungskatalog für Ausbildungskurse des Verbandes Schweizer Seilparks. Inhalte sind:

    Kundenbetreuung und Betriebsablauf:
    Information, Organisation, Verrechnung, Reklamationen, Ethik, Kenntnis Seilparks, Umgang mit Kindern

    Mitarbeiter: Personalführung, -ausbildung und -beurteilung, Briefing und Debriefing

    Betriebsdokumentation: Dokumentation von Material- und Parcourskontrollen, Zwischenfallrapport, Notfallplanung, Beweismittel, Fallbeispiele, Aktualisierung von Gefahrenanalysen.

    Normen und Standards: EN 15567 Teil 1 und Teil 2, ERCA-Standards

    Kursdauer
    Der Ausbildungskurs dauert 2 Tage. Ergänzt wird dieser Teil der Ausbildung durch eine parkspezifische Ausbildung im eigenen Seilpark von ½ Tag Dauer.

    Gültigkeitsdauer der Ausbildung
    Dieser Ausbildungskurs ist während 18 Monaten ab Prüfungsdatum gültig. Im Zeitraum von 18 Monaten bis 3 Jahren ab Prüfungsdatum müssen die Seilpark-Mitarbeitenden einen Widerholungskurs besuchen, damit ihre Ausbildung erneut Gültigkeit erlangt. Läuft die Frist von 3 Jahren ab, ohne dass ein Wiederholungskurs besucht wurde, so verfällt die Ausbildung und die Seilpark-Mitarbeitenden müssen erneut die gesamte Ausbildung absolvieren.